Externe Brandschutzbeauftragte

 

Bei erhöhter Gefährdung hat der Unternehmer die Verpflichtung eine Brandschutzorganisation im Unternehmen einzuführen. Zur Beratung, des Aufbaues und die damit verbundenen vielfältigen Aufgaben, sollte der Unternehmer einen Brandschutzbeauftragten bestellen. (DGUV 205-003)

Der Brandschutzbeauftrage wird im Unternehmen als Stabsstelle eingerichtet. Er hat nur beratende Funktion. Die Stelle kann Intern oder Extern besetzt werden.

Für Unternehmen ist es nicht immer möglich einen Mitarbeiter mit dieser Stelle zu beauftragen. Wir unterstützen Sie gern.

Bestellen Sie einen unserer qualifizierten Brandschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen.

 

Ihre Vorteile eines externen Brandschutzbeauftragten

  • Berechnung nur nach Aufwand
  • Blick als Externer auf Ihr Unternehmen
  • Keine Bindung von Mitarbeitern notwendig

 

Kosten

Ihre Investition beträgt 79,-€ netto / 94,01 € brutto pro Stunde. Der jährliche Aufwand liegt, je nach vorhandenem Konzept, bei ca. 50-100 Stunden.

Wir beraten Sie gerne. info@akademie-für-arbeitssicherheit.de oder 0231 2888199.

Leistungen (laut DGUV 205-003)

  • Fortschreiben der Brandschutzordnung
  • Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen für den betrieblichen Brandschutz
  • Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen des betrieblichen Brandschutzes
  • Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen
  • Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen
  • Beratung bei der Ausstattung der Arbeitsstätte mit Feuerlöscheinrichtungen und -mittel
  • Kontrollieren der Flucht-, Rettungs-, Feuerwehr- und Alarmierungsplänen auf Aktualität und gegenf. Anpassung
  • Planen, organisieren und durchführen von Räumungsübungen
  • Brandschutzbegehung begleiten oder durchführen
  • Aus- und Fortbildung von Brandschutzhelfern
  • Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Brandschutzunterweisungen
  • Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen
  • Überwachen der Benutzbarkeit der Flucht- und Rettungswegen
  • Organisation und Sicherstellung der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
  • Kontrollieren der Einhaltung der Brandschutzregeln besonders bei feuergefährlichen Arbeiten