Externe Datenschutzbeauftragte

 

 

 

Wer braucht einen Datenschutzbeauftragen?

 

Generell gilt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) für jedes Unternehmen. In Unternehmen bis 9 Mitarbeitern, welche mit personenbezogenen Daten zu tun haben, ist der Inhaber oder Geschäftsführer für die Einhaltung dieses selbst verantwortlich. Ab 10 Mitarbeitern muss das Unternehmen sich hierfür Unterstützung bei einem Datenschutzbeauftragen holen.

 

 

 

Ihre Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten

 

  • Berechnung nur nach Aufwand
  • Blick als Externer auf Ihr Unternehmen
  • Keine Bindung von und an Mitarbeitern notwendig

 

 

 

Kosten

 

Ihre Investition beträgt 79,-€ netto / 91,64 € brutto pro Stunde. Der jährliche Aufwand liegt, je nach vorhandenem Konzept, bei ca. 30-90 Stunden.

 

Wir beraten Sie gerne. info@akademie-für-arbeitssicherheit.de oder 0231 2888199.

Leistungen

  • Beratung des Inhabers oder der Geschäftsführung in allen Datenschutzrelevanten Fragen
  • Erstellung oder Fortschreibung des Datenschutzkonzeptes
  • Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen für den betrieblichen Datenschutz
  • Mitwirken bei den gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationen, z.B. Verfahrensverzeichnis
  • Beratung und Mitwirkung der Optimieruznng von Datenschutzrelevanten Betriebsabläufen
  • Planen, organisieren und durchführen von Mitarbeiterschulungen, z.B. Verpflichtung Datengeheimnis
  • Ansprechpartner für Mitarbeiter und ggf. Betriebsratsmitglieder