Jeder ist gesetzlich verpflichtet bei einem Verkehrsunfall Erste-Hilfe zu leisten, ansonsten macht man sich strafbar. Unterlassene Hilfeleistung kann mit einer Geldstrafe oder sogar einer Haftstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden. Trotzdem ist jetzt bei einem vorgetäuschten Verkehrsunfall herausgefunden worden, dass ca. 90% aller Verkehrsteilnehmer an dem Unfallort vorbeifahren und keine Hilfe leisten. Das ist ein erschreckender Wert. Jeder Autofahrer ist durch seinen Erste-Hilfe-Kurs, den er bei seinem Führerschein gemacht hat, befähigt Hilfe zu leisten.
Die häufigste Antwort auf eine unterlassene Hilfeleistung beschreibt den Sachverhalt, dass das Gelernte nicht mehr angewendet werden kann, weil es zu lange zurückliegt. Daraus resultiert, dass eine Unsicherheit entsteht etwas falsch zu machen. Das Falscheste ist aber einfach weiterzufahren!
Wir können nur dringend empfehlen den Erste-Hilfe-Kurs wieder aufzufrischen, wenn er zu lange zurückliegt.