Die DGUV (Dachverband der Berufgenossenschaften und Unfallkassen) hat am 01.04.2020 einige Fragen von Unternehmen zum Thema Erste-Hilfe im Betrieb zu Conona Zeiten veröffentlicht.
Hier ein Auszug aus den Themen. Den gesamten Aktikel können Sie hier nachlesen.
Homeoffice
Für die Homeoffice Mitarbeiter muss kein besonderer Schutz gewährleistet sein. Auch in Homeoffice giblt während der Arbeitszeit Unfallversicherungsschutz
Die Mindestanzahl (bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfender, bei über 20 anwesenden Versicherten in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 % und in sonstigen Betrieben mindestens 10 % der anwesenden Beschäftigten) ist weiterhin gültig und berechnet sich nach dem „normalen“ Betrieb.
Fristverlängerung für Fortbildungen
Da im Moment keine Kurse durchgeführt werden dürfen, ist die DGUV kulant mit den Fortbildungsterminen (taggenau 2 Jahre). In wie weit der Handungsspielraum ist, ist nicht festgelegt. Im Zweifel ist nochmals eine Ausbildung zu absolvieren. Diese geht auch über einen Tag.
Sie können jetzt jetzt schon bei uns anmelden. Sollte der Termin noch verschoben werden, können Sie kostenfrei umbuchen.
Keine Onlinekurse möglich
Die DGUV hat nochmal ausdrücklich gesagt, dass es keine Onlinekurse geben wird. Erste-Hilfe lebt von der Praxis. Dies kann nicht Online geschehen.
Beatmung bei der Wiederbelebung
Beatmung während der Reanimation ist sehr wichtig. Daher bleibt es auch ein Bestandteil des Lehrplanes. Es wird empfohlen, im Betrieb Beatmungsmasken vorzuhalten. Diese finden Sie zum Beispiel kostengünstig in unserem Onlineshop.
Bleiben Sie gesund!